Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich, Vertragsschluss

1.1 Wir schließen Verträge nur auf der Grundlage der nachfolgenden Bedingungen in der zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich getroffen sein. Wir widersprechen entgegenstehenden AGB des Auftraggebers.

1.2 Unsere in elektronischen oder Printpublikationen, insbesondere in unserem Online-Shop, beworbenen Leistungen sind freibleibend. Sie binden uns nicht und können jederzeit ohne Ankündigung geändert werden.

1.3 Ihre Bestellungen bei uns sind Vertragsangebote, an die Sie gebunden sind, bis wir Ihr Angebot schriftlich oder per E-Mail angenommen oder abgelehnt haben, längstens aber eine Woche ab dem Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Bestellung. Der Vertrag kommt erst durch unsere ausdrückliche Annahme zustande. Falls Zahlungsvorgänge schon durchgeführt werden, bevor wir den Vertrag angenommen haben (z.B. bei einer Online-Bestellung), gilt die Durchführung der Zahlung weder als ausdrückliche noch als konkludente Annahmeerklärung.

1.4 Wir können den Abschluss eines Vertrags jederzeit ohne Angabe von Gründen ablehnen.

1.5 Gibt der Besteller einen Dritten als Empfänger der Lieferung an, ist der Besteller unser Vertragspartner, sofern wir schriftlich nichts anderes vereinbart haben.

2. Preise

2.1 Die Preise in unserem Online-Shop und gegenüber dem Letztverbraucher sind Endpreise inklusive der Mehrwertsteuer, jeweils zuzüglich der Versandkosten, die von der Art des Versandes und dem Umfang der zu liefernden Produkte abhängig sind. Die Versandkosten werden vor dem Abschluss der Bestellung berechnet und genannt.

2.2 In Angeboten, die sich ausschließlich oder individuell an gewerbliche Kunden richten, nennen wir Nettopreise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

An die Preise in einem derartigen Angebot halten wir uns vier Monate ab Eingang des Angebots beim Kunden gebunden, sofern die dem Angebot zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise gelten ab Werk; sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.

2.3 Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes berechnen wir dem Auftraggeber gesondert.

Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.

2.4 Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster, Korrekturabzüge und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, berechnen wir gesondert.

3. Zahlung

3.1 Bestellungen über unseren Online-Shop werden ausschließlich im Wege der Vorkasse ausgeführt. Sie sind damit einverstanden, dass wir Zahlungsvorgänge bereits vor der Annahme Ihrer Bestellung durchführen. Kommt der Vertrag nicht zustande, wird ein solcher Zahlungsvorgang umgehend storniert oder der Gesamtbetrag unverzüglich erstattet.

3.2. Bestellungen unserer gewerblichen Kunden werden in der Regel gegen Rechnung ausgeführt. Müssen wir außergewöhnliche Vorleistungen erbringen, können wir eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

3.3. Die Rechnung wird zum Datum der Lieferung oder im Falle der Abholung zum Datum der Lieferbereitschaft erstellt. Sie ist sofort und ohne Abzug fällig. Wechsel werden nicht akzeptiert.

3.4 Ist ein Skontoabzug vereinbart, bezieht sich diese Vereinbarung nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten.

3.5. Falls sich die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers nach Vertragsschluss verschlechtern oder eine solche Verschlechterung bekannt wird, die die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung gefährden kann, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen, die Auslieferung bereits fertig gestellter Produkte zurückzuhalten und die weitere Ausführung des Auftrags auszusetzen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der Auftraggeber mit anderen Verpflichtungen uns gegenüber, insbesondere Zahlungsverpflichtungen, in Verzug ist.

4. Verzug

4.1 Verzug tritt mit dem 14. Tag nach Rechnungsdatum bzw. Mitteilung der Lieferbereitschaft ein, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf.

4.2 Eine Geldforderung gegen einen gewerblichen Auftraggeber ist im Falle des Verzugs mit acht, gegen eine Verbraucher mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der deutschen Bundesbank zu verzinsen.

4.3. Den weitergehenden Verzugsschaden können wir darüber hinaus geltend machen.

5. Rücktritt

5.1 Wird uns die erforderliche Druckdatei nicht in angemessener Frist zur Verfügung gestellt oder die vereinbarte Vorkasse nicht geleistet, sind wir berechtigt, nach Mahnung und Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Sie schulden uns in diesem Fall die vereinbarte Vergütung abzüglich unserer ersparten Aufwendungen.

5.2 Entsprechendes gilt, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf, wenn der Auftrag Druckerzeugnisse betrifft, hinsichtlich derer die begründete Gefahr besteht, dass Inhalt und/oder Gestaltung gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen und/oder die Verletzung von Rechten Dritter zur Folge hätte.

6. Lieferung/Termine/Verpackungen

6.1. Für Bestellungen durch Verbraucher, die versandt werden, tragen wir das Transportrisiko.

6.2 Haben wir uns gegenüber einem Kaufmann zum Versand verpflichtet, so handeln wir mit der gebotenen Sorgfalt, haften jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald wir die Sendung dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben haben.

6.3. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich in Textform bestätigt haben.

6.4 Geraten wir in Verzug, so müssen Sie  zunächst eine angemessene Nachfrist gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist können Sie vom Vertrag zurücktreten.

6.5 Betriebsstörungen – sowohl in unserem Betrieb als auch in dem eines Zulieferers – insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt – berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.

6.6 Wir nehmen im Rahmen der uns aufgrund der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten Verpackungen zurück. Der Auftraggeber kann Verpackungen im Betrieb des Auftragnehmers zu den üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zurückgeben, es sei denn, wir haben eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt. Die Verpackungen können uns auch bei der Lieferung zurückgegeben werden, es sei denn, wir haben eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt. Zurückgenommen werden Verpackungen nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware, bei Folgelieferungen nur nach rechtzeitiger vorheriger Mitteilung und Bereitstellung. Die Kosten des Transportes der gebrauchten Verpackungen trägt der Auftraggeber, ist eine benannte Annahme-/ Sammelstelle weiter entfernt als unser Betrieb, so trägt der Auftraggeber lediglich die Transportkosten, die für eine Entfernung bis zu unserem Betrieb entstehen würden. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sein. Andernfalls sind wir berechtigt, vom Auftraggeber die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.

7. Garantie,Gewährleistung,  Beanstandungen

7.1 Unsere Leistungsbeschreibungen kennzeichnen die Beschaffenheit der Ware. Besondere Garantien sind damit nicht verbunden. Maße, Gewichte und sonstige Parameter der Beschreibung sind Durchschnittswerte, für die wir eine Garantie im Sinne einer zugesicherten Eigenschaft nicht übernehmen können.

7.2 Ist unser Vertragspartner Kaufmann, hat er die Ware unverzüglich zu prüfen und Beanstandungen innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware anzuzeigen. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.

7.3 Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.

7.4 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

7.5 Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall sind wir von unserer Haftung befreit, wenn wir unsere Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtreten. Wir haften, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch unser Verschulden nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind.

7.6  Zulieferungen (auch Datenträger und Dateien) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht unsererseits. Der Auftraggeber gewährleistet, dass zugelieferte Datenträger und Dateien frei sind von jeglicher Software, die nicht der unmittelbaren Ausführung  des Auftrags dient.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum.

8.2 Die nachfolgenden Regelungen gelten nur, sofern unser Vertragspartner Kaufmann ist:

8.2.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen gegen den Auftraggeber unser Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hiermit uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, uns den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen.

8.2.2 Übersteigt der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.

8.2.3 Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer und in dessen Eigentum stehender Waren sind wir als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behalten in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, sind wir auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.

9. Aufrechnung/Zurückbehaltung

9.1 Sie können nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.

9.2 Uns steht an den von Ihnen als gewerblichem Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung zu.

10. Besondere Regelungen für Druckerzeugnisse

10.1 Basiert der Druckauftrag auf einer Datei, die Sie uns übermittelt haben, übernehmen wir keine Haftung für Inhalt und technische Qualität der übermittelten Daten.  Die Druckfreigabe gilt als erteilt, wenn uns bei einer Bestellung oder im Verlauf der weiteren Auftragsabwicklung ein Datenträger oder eine Datei als Druckvorlage übermittelt wird. Evtl. zugleich oder daneben übersandte Muster sind gegenstandslos.

10.2 Erweist sich die Datei als ungeeignet für den Workflow, insbesondere den Druckvorgang, werden wir Sie informieren und Ihnen Gelegenheit geben, eine überarbeitete Datei zu übermitteln. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, von den uns überlassenen Dateien Sicherungs- und Arbeitskopien zu erstellen und während einer angemessene Zeit zu speichern.

10.3 Die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse müssen Sie sorgfältig prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung auf Sie über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/ Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgangs entstanden sind oder erkannt werden konnten. Entsprechendes gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen.

10.4 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.

10.5 Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Aufträge können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Sonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.

11. Urheberrecht

Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Wir sind nicht verpflichtet, den Inhalt von Druckerzeugnissen hinsichtlich der möglichen Verletzung von Rechten Dritter zu prüfen.

12. Impressum

Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hierzu ein überwiegendes Interesse hat.

13. Periodische Arbeiten

Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.

14. Haftung

14.1 Für Schäden, die aus einer  Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, die wir verursacht haben; für andere Schäden haften wir, sofern wir eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung begangen haben. Für Schäden, die unsere gesetzlichen Vertreter verursacht, haben oder andere Schäden als die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haften wir für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen.

14.2 Hinsichtlich der Verletzung anderer als solcher Pflichten, die vertragstypisch vorhersehbar sind, oder die wichtige Pflichten zum Gegenstand haben, die zur Erfüllung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind,  oder bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

14.3  Im Übrigen gelten für unsere Haftung bei leichter Fahrlässigkeit nachfolgende Regelungen:

Schadensersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden, aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.

Hat der Auftrag Lohnveredlungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von

Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haften wir nicht für die

dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu verarbeitenden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses.

Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material).

Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

15. Schriftform/E-Mail

15.1 Soweit in den vorliegenden Bedingungen Schriftform vorgesehen ist, kann dieses Formerfordernis auch durch die gegenseitige Bestätigung der Vereinbarung durch E-Mail erfüllt werden.

15.2. Bei Bestellungen über unseren Online-Shop sind Sie verpflichtet, eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben, die bis zur endgültigen Abwicklung des Auftrags Bestand hat. Über diese Adresse können wir alle Vertragserklärungen wirksam abgeben. Die E-Mail gilt als zugegangen, sofern die E-Mail an die richtige Adresse versandt wurde und wir nachweisen, dass der  E-Mail-Versand unsererseits fehlerfrei erfolgt ist.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Formerfordernis.

16.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt der Vertrag im Ganzen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen treten solche wirksamen und durchführbaren Bestimmungen, die dem wirtschaftlichen Erfolg der ursprünglichen Bestimmungen möglichst nahe kommen. Entsprechendes gilt für eine unbeabsichtigte Regelungslücke.

16.3 Unser Rechtsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht.

16.4 Ist der Auftraggeber Kaufmann,  ist Saarbrücken Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand. Wir können aber auch am Sitz des Auftraggebers Klage erheben.

AGB – Stand 28.07.2014