Fakten zum 19. Deutschen Bundestag

Bundestag

Die Bundestagswahl ist vorbei. Damit kehren auch bei Braun und Klein wieder etwas ruhigere Zeiten ein.

Die Ergebnisse der Wahl bedeuten, dass bald sieben Parteien im 19. Deutschen Bundestag sitzen. Dieser wird spätestens am 24.10.2017 zu seiner ersten Sitzung zusammenkommen, wie es per Gesetz vorgeschrieben wird. Bis sich eine neue Regierung gegründet hat, bleibt die vorherige “Große Koalition” aus CDU/CSU und SPD geschäftsführend im Amt.

Der 19. Deutsche Bundestag wird, wie seit 1999 üblich, seine Plenarsitzungen im Reichstagsgebäude in Berlin abhalten. In diesem Artikel möchten wir Ihnen gerne ein paar Fakten zum neuen Deutschen Bundestag und seinen Abgeordneten vorstellen.  

Neue und alte Rekorde für den 19. Bundestag

Gleich nach der Wahl ist klar geworden, dass der 19. Bundestag einen neuen Rekord aufstellen wird. Noch nie gab es so viele Abgeordnete wie nach dieser Wahl. Dem neuen Bundestag werden 709 Abgeordnete aus sieben Parteien angehören. Das sind 78 Abgeordnete mehr als in der letzten Legislaturperiode und 36 mehr als im bisher größten Bundestag von 1998-2002. Eigentlich sind “normal” nur 598 Abgeordnete für den Bundestag vorgesehen. 299 Direktkandidaten aus den Wahlkreisen und 299 Abgeordnete von den Parteilisten. Diese Zahl kann sich aber durch die sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate erhöhen. Überhangmandate sind eine Folge des deutschen Wahlrechts und entstehen wenn eine Partei mehr Direktmandate (Erststimme) gewinnt als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen würden. Damit es dadurch im Bundestag nicht zu einseitigen Mehrheitsverschiebungen zugunsten einer Partei kommt, erhalten die anderen Parteien Ausgleichsmandate. Auf diese Weise kann der Bundestag sogar potenziell auf bis zu 800 Mitglieder anwachsen. Aber auch mit seinen jetzigen 709 Mitgliedern gehört der Bundestag zu den größten Parlamenten weltweit. Nur das Chinesische, Nordkoreanische und das Europäische Parlament haben mehr Abgeordnete. Einen anderen Bundesdeutschen Rekord wird aber auch der neue Bundestag nicht erreichen. Mit seinen sechs Fraktionen ist der 19. Bundestag nur auf dem geteilten zweiten Platz mit dem 2. Deutschen Bundestag von 1953-1957. Den Spitzenplatz hält weiterhin der 1. Deutsche Bundestag (1949-1953) mit sieben Fraktionen.

Wie wird man eigentlich Abgeordneter?

Zur Wahl darf sich jeder wahlberechtigte Bundesbürger aufstellen lassen. Der Weg führt aber gänzlich immer über die Zugehörigkeit zu einer bestimmten politischen Partei. Für diese kann man entweder ein Direktmandat (Erststimme) in den Wahlkreisen gewinnen oder über die Parteiliste (Zweitstimme) in den Bundestag gewählt werden. Die Parteiliste ist gerade für kleinere Parteien wichtig, da sie nur sehr wenige Direktmandate gewinnen. Die einzige Partei, die bei der Bundestagswahl gar kein Direktmandat gewonnen hat ist die FDP. Trotzdem ziehen 80 ihrer Mitglieder über die Parteilisten in den Bundestag ein.
Zwar steht es allen Bundesbürgern offen sich für den Bundestag zur Wahl zu stellen, der Bundestag ist deswegen jedoch nicht der so oft beschworene “Querschnitt der Gesellschaft”.

Der 19. Deutsche Bundestag ist überwiegend männlich. Die Frauenquote beläuft sich auf etwa 30,7%. Das ist weniger als im letzten deutschen Bundestag, der noch eine Frauenquote von 36,5% aufwies. Grund dafür ist vor allem die AfD, deren Fraktion zu unter 10% aus Frauen besteht. Die Abgeordneten sind auch im Schnitt älter als der Bundesdurchschnitt. Ein durchschnittlicher Abgeordneter wird 2017 49,4 Jahre alt sein. Der jüngste Abgeordnete im neuen Bundestag ist der 24-jährige Jurastudent Roman Müller-Böhm von der FDP. Der älteste Abgeordnete ist der 77-jährige Wilhelm von Gottberg von der AfD. Dienstältester Abgeordneter ist Wolfgang Schäuble von der CDU. Der Bade ist seit 1972 ununterbrochen Mitglied des Bundestages.
Schäuble kommt wie viele andere Abgeordnete aus dem öffentlichen Dienst. Dieser berufliche Hintergrund machte im alten Bundestag die größte Gruppe aus (30,4%). In der Gesamtbevölkerung sind allerdings nur etwa 11 % beim Staat beschäftigt. Vorher arbeitslos waren die wenigsten im 18. Deutschen Bundestag, nämlich nur 0,2% der Abgeordneten, verglichen mit 5,7% in der Gesamtbevölkerung. Die Entlohnung der Abgeordneten liegt auch über dem Durchschnitt der Bevölkerung. Jeder Abgeordnete erhält eine monatliche Diät in Höhe von 9.327 € zzgl. einer steuerfreien Kostenpauschale von monatlich 4.305 €. Dienstreisekosten, Zuschüsse zur Krankenversicherung und die Gehälter für die Mitarbeiter (bis zu einer Höhe von ca. 21.000 €) werden ebenfalls durch den Staat bezahlt. Außerdem erhalten Abgeordnete mit jedem Jahr Zugehörigkeit zum Bundestag Pensionsansprüche von 2,5% der Abgeordnetendiät. Nach 27 Jahren Mitgliedschaft wird der Höchstanspruch von 67,5% erreicht. Dies entspricht etwa 6.250 € monatlicher Pension nach Pensionierung/Renteneintritt.              

Wie man sieht, kann sich auch eine politische Karriere finanziell lohnen. Jedenfalls wenn man es bis in die Höhen der Bundespolitik schafft.

Ein herzliches Danke von Braun und Klein

Wir von Braun und Klein fanden den Wahlkampf sehr spannend und möchten uns bei allen unseren Kunden für die spannende und erfolgreiche Zusammenarbeit bedanken. Hoffentlich kommen Sie auch bei der nächsten Wahl wieder auf uns zurück. Wir würden uns freuen.