Steuern sparen bei Wahlplakaten!
Wussten Sie, dass Wahlplakate, unter bestimmten Umständen, der verminderten Mehrwertsteuer unterliegen? Ein Wahlkampf ist für die politischen Parteien immer mit Kosten verbunden. Aufwändige Wahlkampagnen sind teuer. Da wäre es doch schön, wenn man wenigstens in einigen Bereichen Steuern sparen könnte… Kann man! Gemäß § 12 Abs. (2) Nr. 1 des deutschen Umsatzsteuergesetzes kann bei Plakaten ein ermäßigter Steuersatz von 7 % geltend gemacht werden, sofern die Druckerzeugnisse eindeutig dem Zweck des politischen Wahlkampfes dienen und der Textanteil überwiegt. Das ist in der Regel der Fall, Continue reading →
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